Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Riretzacun Solar (im Folgenden: Auftragnehmer) und den von ihm betreuten Kundinnen und Kunden (im Folgenden: Auftraggeber) über Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Angebote sind, sofern nicht anders gekennzeichnet, freibleibend. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Preise und Termine ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot und dem Auftrag/Bestätigungsschreiben. Mündliche Vereinbarungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung wirksam.
Leistungsumfang, Planung und Ausführung
Die Vertragsleistungen umfassen die im Angebot spezifizierten Leistungen: Vor-Ort-Analyse, Planung, Beschaffung, Lieferung, Montage, elektrische Inbetriebnahme sowie gegebenenfalls die Übergabe von Betriebsunterlagen und Einweisung. Zeichnungen, Ertragsprognosen und technische Beschreibungen sind nur dann verbindlich, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Der Auftragnehmer führt die Leistungen fachgerecht durch und verwendet marktübliche Komponenten renommierter Hersteller. Leistungsänderungen und Zusatzleistungen werden gesondert vereinbart und sind vom Auftraggeber zu vergüten. Termine für die Ausführung werden nach bestem Wissen genannt; Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe, unvorhersehbare Witterungsbedingungen oder durch den Auftraggeber zu vertretende Umstände verlängern die Fristen angemessen. Der Auftraggeber hat dem Montage- und Serviceteam den Zutritt zur Baustelle zu ermöglichen und für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen.
Preise, Zahlung und Fälligkeit
Die im Angebot genannten Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungsbedingungen werden individuell vereinbart; standardmäßig sind Teilzahlungen nach Angebotsannahme, Lieferung der Komponenten und nach Inbetriebnahme fällig. Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen; weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Bei wesentlichen Vertragsänderungen oder Änderungen in der Beschaffung, die zu Mehrkosten beim Auftragnehmer führen, kann eine Nachforderung erfolgen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist nur aus anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann der Auftragnehmer weitere Leistungen bis zum Ausgleich zurückhalten.
Gewährleistung und Haftung
Für Mängel an der gelieferten Sache gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme für Werke sowie zwei Jahre für gelieferte materielle Komponenten, soweit nicht Hersteller längere Produktgarantien gewähren. Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Im Mängelfall hat der Auftragnehmer das Wahlrecht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Auftraggeber Minderung oder Rücktritt sowie Schadensersatzansprüche in gesetzlichem Umfang zu. Die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Für mittelbare Schäden sowie entgangenen Gewinn ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das System nach der Übergabe sachgerecht zu betreiben und die empfohlenen Wartungsintervalle einzuhalten; andernfalls erlöschen Gewährleistungsansprüche bei schadenstiftender Vernachlässigung.
Widerrufsrecht, Vertragsbeendigung und Schlussbestimmungen
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Details zum Widerruf werden in der Widerrufsbelehrung mitgeteilt. Bei Vertragsbeendigung sind Regelungen zur Abrechnung, Rückgabe oder zur Verwertung von Komponenten zu beachten; bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anwendbares Recht ist deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, ist der Sitz des Auftragnehmers in München. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel. Für Fragen zum Vertrag und für rechtliche Auskünfte wenden Sie sich an: Riretzacun Solar, Konrad-Zuse-Straße 1, 81829 München, E-Mail: [email protected], Telefon: +49 30 4095 1234.